Gegen diesen Entscheid rekurrieren die Erbschaft heutigen Rekurrenten den Beschwerdeweg, der erstere mit des Mathias Kramer sowie Etter und Mitbeteiligte an das dem Begehren um Aufhebung der an ihn erlassenen Klag- Bundesgericht unter Aufrechterhaltung ihres Beschwerdefristansetzung, die letzteren, indem sie beantragten: das begehrens. Auf die Begründung der Rekurse wird, soweit Konkursamt Bern-Land sei anzuweisen, die Ansprüche wesentlich, in den nachstehenden Erwägungen Bezug gegen die Gebrüder Messerli, Marthaler und Baumann an genommen werden; sie abzutreten und ihnen eine entsprechende Abtretungs-