dieser wollte Objekte laut Vertrag ihm auch weiterhin als Mieter zum indessen darauf nicht eintreten. Infolgedessen setzte ihm Gebrauch überlassen werden. Kurz vor de:rn 13. Mai 1913 das Amt am 13. November 1913 unter Berufung auf gab dann aber Kunz die Schlüssel zu den Hütten an den Art. 242 SchKG eine Frist von zehn Tagen an, um gegen Verpächter des Platzes und Mitkäufer F. Messerli ab. die Masse Klage auf 'Anerkennung seiner Ansprache zu Am genannten Tage wurde über ihn der Konkurs eröffnet. erheben, unter Androhung der Verwirkung. Zugleich An der zweiten Gläubigersverammlung vom 4. Oktober richtete es an die Gläubiger.