bernischen Kantonalbank ein Darlehen von 10,000 Fr. gehende definitive' Erklärung ab und stellten die im auf und trat dafür durch «Kaufvertrag» vom 13. Juli Besitze des F. Messerli befindlichen Schlüssel dem Kon- 1912 die fraglichen Werkhütten sowie die darin befind- kursamt zur Verfügung. Das Konkursamt Bern-Land lichen Maschinen, Materialien und Werkzeuge den versuchte darauf, den vierten Vindikanten Baumann zu Genannten zu Eigentum ab. Doch sollten die abgetretenen einer gleichen Erklärung zu bewegen; dieser wollte Objekte laut Vertrag ihm auch weiterhin als Mieter zum indessen darauf nicht eintreten.