EntscheidUDpD der Sehuldbetreibunp- und Konkurskammer. N0 5. vom Verwertungserlös in der Betreibung NO 6630 ab- sprache an den im Vertrag vom 13. Juli 1912 aufgeführten weist, aufgehoben und die Sache in dieser Beziehung zu Gegenständen verzichten und diese der Masse freigeben. neuer Behandlung im Sinne der Motive an die Vorinstanz Alle drei lehnten dies jedoch entschieden ab. Mit Rückzurückgewiesen wird.