III emem WIdernicht etwa nach Art. 17 MO durch Verfügung des Mili- spruchsverfahren, das sich an einen Arrest angeschlossen tärdepartementes von der Dienstpflicht ausgeschlossen hatte, eine Klagefrist an. . worden. Allerdings hat man ihn infolge des Konkurs- B. - Hiegegen erhob die Rekurrentin Beschwer~e mIt ausbruches bis auf weiteres aus der Dienstpflicht ent- dem Begehren um Aufhebung der Verfügung. DIe B~­ lassen.