an das keineswegs fest, dass der Rekurrent nie mehr Dienst tun Betreibungsamt, gegen das sie sich richtet, gIlt mcht als gültige Einreichung der Beschwerde. werde. Ersteht bis Ende 1916 im auszugspflichtigen Alter und kann auch noch in der Landwehr zum Dienst A. - Durch Verfügung vom 19. März 1914 setzte das angehalten werden. So dann ist er einstweilen nicht Betreibungsa~t Olten-Gösgen der Re~urre.ntin, der. Nawegen eines schweren DeliJües verurteilt und daher tionalen Genossenschaft in Olten, III emem WIdernicht etwa nach Art.