es, weil er ein Alter erreicht hat, in dem eine Dienst- 41. Entscheid vom a4. Juni 1914 i. S. leistung ausgeschlossen ist, oder weil er aus dem Dienste Nationale Genossenschaft. nach Art. 17 MO endgültig entlassen worden ist; denn es steht trotz dem Bericht des Militärdepartementes Art. 17 SchKG. - Die Uebergabe einer Besch~erde. an das keineswegs fest, dass der Rekurrent nie mehr Dienst tun Betreibungsamt, gegen das sie sich richtet, gIlt mcht als gültige Einreichung der Beschwerde. werde.