, noch von seinen Gläubigern mannes zum mindesten solange als unpfändbar gelten, gepfändet oder zur Konkursmasse gezogen werden darf. als deren Verwendung zum Militärdienst des Inhabers Für die Frage der Pfändbarkeit der Offiziersausrüstung nicht vollständig ausgeschlossen ist. und -bekleidung ist es somit unerheblich, ob der Bund daran Privatrechte geltend mache.