dass der Bund eine Offiziersausrüstung in keinem und Konkurskammer. N° 41. 233 232 Entscheidungen der Schuldbetreibung&- somit nicht fest, dass der Rekurrent zu keinem Dien~t Falle mehr für sich beanspruchen kann, sobald der .mehr angehalten werde, so darf ihm die Offiziersbeklel- Inhaber 200 Offiziersdiensttage hinter sich hat. Trotzdem .dung und -ausrüstung nicht weggenommen werden;