Mit der ziersbekleidung und -ausrüstung deswegen nicht in die I) Entlassung des Oberlieut. Geser aus der Dienstpflicht Konkursmasse falle, weil der Bund daran keine Rechte » gemäss Art. 18. der Mi!. Org. sind sämtliche Militär- geltend mache. Diese Auffassung ist irrtümlich. Nicht » effekten sein freies Eigentum geworden und können in um ein Eigentums- oder anderes Privatrecht des Bundes » seine Konkursmasse einbezogen werden. - Art. 18 der zu schützen, setzt Art. 92 Ziff. 6 SchKG fest, dass die )) Mi!.