Er macnte geltend, dass sie unpfandbar seien, den Sachen seien daher nicht Kompetenzstücke. weil keine endgültige Entlassung aus der Dienstpflicht C. - Diesen Entscheid hat der Rekurrent unter vorliege. Erneuerung seines Begehrens an das Bundesgericht wei- Die Aufsichtsbehörde des Kantons St. Gallen holte tergezogen. -... - einen Bericht des schweizerischen Militärdepartementes Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht ein, aus dem folgendes hervorzuheben ist : « Oberlieut. »