230 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 40. 231 Begehren, die erwähnten Gegenstände seien ihm zu über- daran auch keine Rechte geltend. Die in Frage stehen- .lassen. Er macnte geltend, dass sie unpfandbar seien, den Sachen seien daher nicht Kompetenzstücke. weil keine endgültige Entlassung aus der Dienstpflicht C. - Diesen Entscheid hat der Rekurrent unter vorliege.