Der Irrtum sei daher nur ein grund vor, wenn die Rekurrenten sich über die Höhe solcher im Beweggrund. der Forderung der Schweiz. Genossenschaftsbank geirrt C. - Diesen Entscheid haben die Rekurrenten unter hätten und der Betrag dieser Forderung von ihnen nach Erneuerung ihres Begehrens an das Bundesgericht Treu und Glauben im Geschäftsverkehr im Sinn~ des weitergezogen. Ihren Ausführungen ist noch folgendes. Art. 24 Ziff. 4 OR als eine notwendige Grundlage deszu entnehmen: Aus der Sachlage müsse geschlossen Vertrages betrachtet wurde.