: Kein wesentlicher Irrtum ist bei der Verstei- das sei seine Sache. Hierauf hätten die Rekurrenten gerung einer Liegenschaft derjenige des bietenden Grund- vereinbart, 49,000 Fr. zu bieten, indem sie sich gesagt pfandgläubigers über den Betrag einer Forderung, für die hätten, dass dann ein Pfandausfall von etwa 1000 Fr. der Eigentümer auf der Liegenschaft haftende Hypothekartitel verpfändet hat. entstehe, der noch erträglich sei, und dass sie dabei keine Handänderungsgebühr bezahlen müssten. Auch A. -