{"Signatur": "CH_BGB_005", "Spider": "CH_UNIBE", "Datum": "1914-01-01", "PDF": {"Datei": "CH_UNIBE/CH_BGB_005_BGE-40-III-222.pdf", "URL": "https://www.fallrecht.ch/c3040222.pdf", "Checksum": "c842ac79c95babf5fc329edf633c7604"}, "Scrapedate": "2026-07-03", "Scrapetime": "23:31:26", "Num": ["BGE 40 III 222"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 222"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III 01.01.1914 BGE 40 III 222"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III 01.01.1914 BGE 40 III 222"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III"}], "ScrapyJob": "446973/81/5", "Zeit UTC": "03.07.2026 23:31:26", "Checksum": "82e40a1d4ef3c2adf707af48caecb786", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 222\n\n222 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 38. 223\n\nletzten Titel « voll zu Recht bestehen..... und dass das\ngesamte bestehende HypQthekarkapital 50,249 Fr. 55 Cts.\n38. En~cheid vom 10. Juni 1914 i. S. Itlischowski und ·betrage ). Klischowski habe zuerst den Konkursbeamten\nLampert. gefragt, was er bieten solle, aber die Antwort erhalten,\nArt. 24 OR.: Kein wesentlicher Irrtum ist bei der Verstei- das sei seine Sache. Hierauf hätten die Rekurrenten\ngerung einer Liegenschaft derjenige des bietenden Grund- vereinbart, 49,000 Fr. zu bieten, indem sie sich gesagt\npfandgläubigers über den Betrag einer Forderung, für die hätten, dass dann ein Pfandausfall von etwa 1000 Fr.\nder Eigentümer auf der Liegenschaft haftende Hypothekartitel verpfändet hat. entstehe, der noch erträglich sei, und dass sie dabei\nkeine Handänderungsgebühr bezahlen müssten. Auch\nA. - Im Konkurse des Karl Eschenmoser in Tablat das Konkursamt sei dieser Ansicht gewesen. Erst durch\nbrachte das Konkursamt Tablat die Liegenschaft des -die Abrechnung vom 11. April hätten die Rekurrenten\nGemeinschuldners an der Langgasse in Tablat am erfahren, dass die drei letzten Titel .im Betrage von\n20. März 1914 auf die Steigerung. Nach den Steigerungs- 11,000 Fr. die Liegenschaft «effektiv nur mit 9409 Fr. 75 Ct.\nbedingungen hafteten auf der Liegenschaft «Hypotheken ·belasteten ). Durch die Angaben in. den Steigerungsbeund verfallene Zinse ) im Betrage von 50,249 Fr. 55 Cts. dingungen seien sie über die hypothekarische Belastung\nDie drei letzten Hypothekartitel, die zu ihrem vollen Be- der Liegenschaft irregeführt worden. Wäre dies nicht\ntrage von 11,000 Fr. eingesetzt waren, hatte der Gemein- der Fall gewesen, so hätten sie nicht 49,000 Fr. geboten,\nschuldner, wie in den Steigerungsbedingungen bemerkt -da sie kein Interesse gehabt hätten, etwa 600 Fr. in die\nwurde, für eine Forderung der Schweiz. Genossenschafts- Masse zu zahlen und damit noch die Handänderungsbank in St. Gallen verpfändet. Die Rekurrenten Ed. Kli- -steuer entrichten zu müssen. Somit hätten sie im Sinne\nschowski und Fidel Lampert, Baumeister an der Lang- des Art. 24 Ziff. 3 OR eine Leistung von erheblich\ngasse in Tablat, hafteten auss~rdem für die Forderung grösserem Umfang versprochen, als es ihr Wille gewesen\nder Genossenschaftsbank als Bürgen. Sie boten als die sei. Auch Art. 23 Ziff. 4 ORtreffe zu, weil sie die\neinzigen Bieter an der Steigerung für die auf 44,000 Fr. Liegenschaft als Bürgen mit einem Hypothekarausfall\ngeschätzte Liegenschaft 49,000 Fr. Das Konkursamt hätten ersteigern wollen, dieser Ausfall aber bei ihrem\nschlug ihnen darauf die Liegenschaft zu. Am 11. April 1914 Angebot in Wirklichkeit nicht vorhanden f:5ewesen sei.\nstellte es dann eine Abrechnung auf, wonach die Forde- ·Sie hätten sich also über einen bestimmten Sachverhalt\nrung der Schweiz. Genossenschaftsbank 9409 Fr. 75 Cts geirrt, der von ihnen als notwendige VertragsgrundlagEbetrug und demgemäss der Zuschlagspreis den Betrag betrachtet worden sei.\nder Forderungen, für die die Liegenschaft unmittelbar Das Konkursamt bemerkte zur Beschwerde im wesentoder mittelbar haftete, um 599 Fr. 35 Cts. überstieg. lichen: Die Ersteigerer hätten wissen müssen, dass die\nB. - Die Rekurrenten erhoben hierauf Beschwerde drei letzten Titel von der Genossenschaftsbank nicht für\ngegen den Zuschlag und ersuchten um dessen Aufhebung. den vollen Betrag belehnt seien. Es möge allerdings\nSie machten geltend, dass sie sich beim Angebot in richtig sein, dass sie annahmen, es entstehe bei ihrem\neinem wesentlichen Irrtum befunden hätten, und führten Angebot ein Hypothekarausfall und sie müssten daher\nzur Begründung folgendes aus: Auf Grund der Stei- keine Handänderungssteuer bezahlen. Allein das Kongerungsbedigungen hätten sie angenommen, dass die drei kursamt habe keine Abrechnung über die faustpfand-\n224 Entscheidungen der Schula.tbetreibungs- und Konkurskammer. N° 38. 225 ·\n\n"}