3 der Arresturkunde) aufgehoben wird. korrenteinzahlungen geleistet worden sind. Und zwar auch Im übrigen wird er abgewiesen. dann, wenn die eingezahlten Geldstücke vor der Einzahlung nicht sein, sondern Eigentum eines Dritten waren. Auch dann hat nur er eine Forderung gegen die Bank, weil diese nur ihm gegenüber eine Verpflichtung zur Rückerstattung eingegangen hat. Zur Rechtfertigung ,der Beschlagnahme des in Frage stehenden Kontokorrentguthabens hätte daher die Behauptung gehört, dass