. Hier hat man es nicht mehr Arrestschuldner unmöglich - auch vom Boden der mit der Beschlagnahme einer im Gewahrsam eines Drit- Darstellung der Rekursgegnerin aus nicht - als Gläuten befindlichen körperlichen Sache, sondern mit der biger angesehen werden können, der Arrest sich aber jenigen eines unkörperlichen Rechtes, nämlich der nur auf solche Forderungsrechte beziehen kann, welche Forderung gegen die Kantonalbank auf Leistung dem Arrestschuldner selbst zustehen. einer Geldsumme in Höhe der auf den streitigen Kon- Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer