Gegenstand des Arrestes könnte also worden. . höchstens jener allfällige Anspruch der Arrestschuldner 4. - Anders verhältsich dagegen die Sache hinsichtlich gegen den Rekurrenten sein. Die Beschlagnahme des des dritten in der Arresturkunde aufgeführten Objektes: auf den Namen dieses lautenden Kontokorrentgut- « Kon toko rre n tgu thab en des Emil Boeing im Be- habens ist ausgeschlossen, weil in Bezug auf es die trag von 25,019 Fr. 50 ct.