Der Entscheid darüber ist ausschliess- eingelegten Schreiben an dessen An~al~ vom 23. Febr~ar lieh Sache des Richters im Widerspruchsverfahren, in 1914 ausdrücklich erklärt hat. Bei dIeser Sachlage 1st dem der Drittansprecher seine Rechte an dem Objekt aber die Annahme, dass dieselben Eigentum ~es. Ernst anzumelden und geltend zu machen hat. Ob es sich um Boeing seien, wenn nicht geradezu wahrschemhch, so Sachen handelt, die sich beim Schuldner selbst, oder um doch jedenfalls rechtlich keinesfalls ausgeschlossen~.