bank steht fest, dass jene Titel und zwar auch dIe 1m Gemäss feststehender Rechtsprechung des Bundesge- Depot 15,842 enthaltenen bei ihr "nicht. auf den Namen richts, von der abzuweichen kein Grund vorliegt, haben des Rekurrenten allein, sondern auf semen und. den des sich die Vollstreckungsbehörden grundsätzlich mit der Arrestschuldners Ernst Boeing zusammen hmter~egt Behauptung des Gläubigers, dass das zu pfändende worden sind. Man muss daher annehmen, dass 11lC~t oder mit Arrest zu belegende Vermögensstück dem nur der Rekurrent, sondern auch Ernst Boeing über SIe Schuldner gehöre, zu begnügen.