durch Ablauf der Beschwerdefrist geheilt ist. Wenn Folge gegeben werden (vgl. JAEGER, Komm. zu Art. 275 dennoch darauf hingewiesen wird, so geschieht es ledig- N0 1 B auf S. 319 und zu Art. 91 N° 7 s. v. « B~gehren lich, um das Betreibungsamt darauf aufmerksam zU:' des Gläubigers)} sowie die dort angeführ.ten UrteIle). machen, dass es ähnlichen Arrestbefehlen in Zukunft 3. _ Hievon kann nUll aber jedenfalls m Be~ug auf d~s den Vollzug zu versagen hat. erste der beiden in Frage stehenden Arrestobjekte - ~le 2. -