15 N° 94 und das Urteil vom 13; Mai 1914 treibung.samt verpflichtet. Eine allgemeine Pflicht, dem in Sachen Luzerner Kantonalbank, in dem die Frage Amte sem ganzes Vermögen anzugeben und zur Verfü- eingehend behandelt ist *). Immerhin kann der Arrest gung .zu stellen, wie sie Art. 91 SchKG für die Pfändung -deshalb heute nicht mehr aufgehoben werden, weil sein statUIert, besteht für ihn nicht. Umsoweniger kann sie Vol1z~ aus diesem Gesichtspunkte von keiner Seite den Dritten treffen, der angeblich Vermögen des Schuld- angefochten worden und der bezügliche Mangel daher- ,. S. oben S. 167