Das BedabeI, .dass die streitigen Arrestobjekte sein Eigentum treibungsamt hat daher die Vollziehung eines derart un~ dIe gegenteiligen· Behauptungen der Arrestgläubi- abgefassten Arrestbefehles für so lange zu verweigern, germ unrichtig seien. bis der Gläubiger denselben durch die Arrestbehörde hat ergänzen lassen, d. h. letzterer die zu einer gehöri- Die SChuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht gen Spezifikation der Arrestobjekte erforderlichen An-