Auch er hat daher lediglich Frage. ob dIe ErteIlung und der Vollzug eines Arrest- anzugeben, ob sich die im Arrestbefehl erwähnten Gegenbefehls auch auf das nicht auf den Namen der Arrest- stände in seinem Gewahrsam befinden oder nicht; zu schuldner , sondern auf denjenigen des Beschwerde- weiteren Aufschlüssen kann er nicht angehalten werden • . fü~rersh.inter1egte Vermögen zulässig gewesen sei, Da andererseits die Arrestlegung gleich der Pfändung mussten SIe ausser Betracht fallen.