erster Instanz geltend gemachten Beweismittelbeschränkte 29. April 1914 und die damit produzierten Beweismittel und zwei weitere vom 28. und 29. April, in denen er könne wegen Verspätung nicht eingetreten werden. Der 216 Ent~cheidungen der SchuIdbetrelbungsund Konkurskammer. N° 37. 217 Beschwerdeführer möge diese Beweismittel im Widerspruchsverf~ren v.erwenden. Für die Beurteilung der ners in Verwahrung hat. Auch er hat daher lediglich Frage.