Zu prüfen dem Rekurswege an die kantonale Aufsichtsbehörde bleibe demnach nur, ob die Rekurrentin dieselbe genügend weiter, indem sie den Antrag auf Abweisung der Be- glaubhaft gemacht habe, d. h. ob ausreichende Anhaltsschwerde und die zu dessen Begründung gemachten Vor- punkte dafür vorlägen, dass das sämtliche mit Beschlag bringen wiederholte. Emil Boeing zur Beantwortung belegte Vermögen den Arrestschuldnern gehöre.