Massgebend sei der Inhalt des Arrestbefehls. die in Frage stehenden Vermögensstücke nur zum Der Arrest sei daher in Bezug auf Arrestobjekt 3 ((Kon- Scheine und um sie der Exekution zu entziehen, auf tokorrentguthaben des Emil Boeing ») gänzlich und in den Namen des Emil Boeing geschrieben worden seien, Bezug auf Objekt 1 (Wertschriftendepot), soweit es auf auch schon zur Begründung des Arrestgesuches vorgeden Namen des Beschwerdeführers laute, aufzuheben. bracht habe, und könne daher deren Berücksichtigung