dern auch dasjenige jeder anderen, mit den Arrestschuld- rung eingeschlossen, dass all dieses Vermögen mutmassnern nicht ' identischen, aber doch den Namen Boeing lieh Eigentum der Arrestschuldner sei. Denn andernfalls - allein oder zusammen mit einem andern Namen _ hätte er den Arrest in dieser Ausdehnung nicht erteilen tragenden Person zu arrestieren sei, was selbstredend dürfen. Da der Audienzrichter zu jener Auffassung nur nicht angehe.