Dies treffe hier nicht zu, da der Beschwerde des Emil Boeing in vollem Umfange ab ». Die Arrestbefehl keinen Hinweis darauf enthalte, dass alles Betrachtung, von der die Vorinstanz ausgegangen sei, auf den Namen Boeing bei den Banken liegende Ver- so wird in den Motiven ausgeführt, halte nicht Stich. mögen den Arrestschuldnern gehöre, sondern seinem Wenn der Audienzrichter die Beschlagnahme des sämt- Wortlaute nach dahin verstanden werden müsse dass lichen auf den Namen Boeing bei den Banken liegenden nicht nur das Vermögen der Arrestschuldrier selbs;' son- Vermögens angeordnet habe, so liege darin die Erklä-