Beschlag belegt werden, wenn der Arrestbefehl selbst Gestützt hierauf «wies» die kantonale Aufsichtsbehörde genügende Anhaltspunkte dafür biete, dass sie dem am 6. Mai 1914 « in Gutheissung des Rekurses die Arrestschuldner gehörten. Dies treffe hier nicht zu, da der Beschwerde des Emil Boeing in vollem Umfange ab ».