er Kantonalbank mit Arrest belegt worden Vermutung nahe gelegen, dass die Arrestschuldner auch SeIen, wobeI er als ihm gehörend bezeichnete: das Kon- bei der Anlage des nach der Schweiz geflüchteten Teiles tokorrentguthaben N° 3 der Arresturkunde und von den ihres Vermögens sich ähnlicher Mittel bedient und es unter N° 1 erwähnten Wertschriften die Bestandteil des statt auf ihren eigenen, unter Mithülfe ihrer Geschwister Depots N° 15842 der Kantonalbank bildenden im Gesamt- auf deren Namen hinterlegt hätten. Um diesen Manövern