37. Entscheid vom 27. Ma.i 1914 i. S. Boeing. Art. 274,276 SchKG. Notwendigkeit der genauen Spezifikation der Arrestobjekte im Arrestbefehl. Keine Pflicht !;les Dritten, zweks Ermöglichung des Arrestvollzuges dem Betreibungsamt darüber Auskunft zu geben, ob und welche Sachen des Arrestschuldners er in Verwahrung habe oder welche sonstigen Ansprüche diesem ihm gegenüber zustehen. - Voraussetzungen für die Pfändung oder Arrestierung von im Drittgewahrsam befindlichen Gegenständen. Unzulässigkeit der Arrestierung von Kontokorrentguthaben gegen eine Bank, die nicht auf den Namen des Arrestschuld- .ners, sondern eines Dritten lauten.