{"Signatur": "CH_BGB_005", "Spider": "CH_UNIBE", "Datum": "1914-01-01", "PDF": {"Datei": "CH_UNIBE/CH_BGB_005_BGE-40-III-211.pdf", "URL": "https://www.fallrecht.ch/c3040211.pdf", "Checksum": "87a85647d25090c892db6d3284e0c2ef"}, "Scrapedate": "2026-07-03", "Scrapetime": "23:31:25", "Num": ["BGE 40 III 211"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 211"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III 01.01.1914 BGE 40 III 211"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III 01.01.1914 BGE 40 III 211"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III"}], "ScrapyJob": "446973/81/5", "Zeit UTC": "03.07.2026 23:31:25", "Checksum": "3173369235b1fb76332261ec8d9a9edb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 211\n\n A. - Auf Begehren der Fabrik feuerfester und säurefester Produkte A.-G. in ' Liq. in Vallendar am Rhein\n-erliess der Audienzrichter des Bezirksgerichts Zürich am\n10. Februar 1914 für deren Forderung von 500,000 Fr.\n·an die Brüder Ern s t und Arthur Boeing gegen die\n'Genannten einen Arrestbefehl, in dem als Arrestgegen-\n'stände bezeichnet wurden: « sämtliches Vermögen, das\nauf den Namen des Ernst Boeing oder seines Bruders\nArthur Boeing oder überhaupt unter dem Familiennamen Bo'eing und auch zusammen mit einem andern\n.Namen bei folgenden Zürcher Banken liegt: Zürcher\n.Kantonalbank, Schweiz. Kreditanstalt, Schweiz. Bankverein .... , auch allfällige Safes-Depositen.»\nAS \"'0 1II - 1914 15\n212 Entscheidungen der Schuldbetrelbunga- und Konkurskammer • N° 37. 213\nIn Vollziehung di~ ses Befehls belegte das Betreibungs- 10. Januar 1912 pflichtig erIdärt worden, ihr solidarisch\namt Zürich I am 18. Februar 1914 mit Beschlag: den Betrag vom 250,000 M. nebst Zinsen zu 4 % , seit\n. 1. Die auf den Namen von Ernst und EmilBoeing 11. November 1901, insgesamt bis heute rund 500,000 Fr.\nm Luzern resp. Vallendar am Rhein bei der Zürcher- (gleich der Arrestfordenmg) zu ersetzen, hätten aber die\nKantonalbank deponierten Wer t p a pie r e iin GeSamt- Vollstreckung dieser Urteile bis heute zu hintertreiben\nbetrage von 98,498 Fr. gewusst, indem sie ihr Vermögen beiseite geschafft und\n~. Kontokorrentguthaben des Ern s t Boeing in Luzern an Dritte, insbesondere ihre Geschwister <~ geschoben »\nbel derselben Bank im Betrage von 22,710 Fr. 95 Cts. hätten. So seien Hypothekenforderungen im Betrage\n. 3. K~ntokorrentguthaben des Ern i IBo ein g, Inge- vom M. 60,000 zunächst auf die Schwester Henriette\nmeurs m Vallendar am Rhein bei derselben Bank im Boeing und nach deren Tode auf den heutigen Beschwerde-\nBetrage von 25,019 Fr. 50 Cts. führer Emil Boeing umgeschrieben worden, sodass zur\nB. - Ueber diese Beschlagnahme beschwerte sich der Ermöglichung der Zwangsvollstreckung in sie die Anfechheutige Rekurrent Ern i IBo ein g innert Frist bei der tungsklage habe erhoben werden müssen, die denn auch\n~ufsichtsbe~örde mit de~ ~ntrage, sie insoweit ungül- von allen Instanzen, letztinstanzlich vom Reichsgericht\ntJ~ zu er~laren, als damIt Ihm gehörende Vermögens- geschützt worden sei. Es habe daher von vornherein die\nst~cke bel ?er Kantonalbank mit Arrest belegt worden Vermutung nahe gelegen, dass die Arrestschuldner auch\nSeIen, wobeI er als ihm gehörend bezeichnete: das Kon- bei der Anlage des nach der Schweiz geflüchteten Teiles\ntokorrentguthaben N° 3 der Arresturkunde und von den ihres Vermögens sich ähnlicher Mittel bedient und es\nunter N° 1 erwähnten Wertschriften die Bestandteil des statt auf ihren eigenen, unter Mithülfe ihrer Geschwister\nDepots N° 15842 der Kantonalbank bildenden im Gesamt- auf deren Namen hinterlegt hätten. Um diesen Manövern\nnominalbetrage von 70,885 Fr. Nach zu den Akteu entgegenzutreten, sei die Ausdehnung des Arrestes auf\ngebrachten <~ Depotverzeichnissen » der Kantonalbank alles unter dem Familiennamen Boeing, gleichviel unter\nbesteh~n nämlich bei dieser auf .den Namen Boeing zwei welchem Vornamen, angelegte Vermögen begehrt und\nverschIedene Wertschriftendepots : N° 15841 lautend bewilligt worden. Die Arrestgläubigerin müsse denn auch\nauf <~ Ernst und Emil Boeing» und enthaltend Titel im . heute durchaus daran festhalten, dass die sämtlichen bei\nNominalwerte von 27,613 Fr., und N° 1 5 8 4 2 lautend der Kantonalbank beschlagnahmten Objekte zum Verauf <~Emil und Ernst Boeing» und enthaltend Titel im mögen der Arrestschuldner gehörten und deren Anlage\nNominalwerte von 70,885 Fr. Die letzteren Titel sollen auf den Namen des Emil Boeing nur zum Scheine und\nn~ch der Behauptung des Beschwerdeführers sein Eigentum zwecks Vereitelung der Zwangsvollstreckung geschehen\nsem, während er hinsichtlich der im Depot N° 15841 sei. Glaube der Beschwerdeführer das Gegenteil dartun\nenthaltenen zugibt, dass sie dem Arrestschuldner Ernst zu können, so stehe ihm dazu das Widerspruchsver-\nBo~ing geh~ren. Demgegenüber führte die Arrestgläubi- fahren offen. Zur Gültigkeit des Arrestvollzuges als\ng:rm. Fabnk feuer- und säurefester Produkte A.-G. in solchen müsse die - glaubhaft gemachte - B e hau pt u n g\nLIq. m der Beschwerdebeantwortung aus: die Arrest- des Gläubigers, dass die Arrestobjekte dem Arrestschuldner Ernst und Arthur Boeing seien durch rechts- schuldner gehören, genügen.\nkräftige Urteile des Landgerichts Neuwied vom 14. Juli: Durch Erkenntniss vom 31. März 1914 hiess die\n1905 und des Oberlandesgerichtes Frankfurt a. M. vom. untere Aufsichtsbebörde die Beschwerde mit der Begrün-\n"}