die Zeugenaus- 208 Entscheidungen der Zivilkammern. sagen des Gemeindepräsidenten und des Gemeinde.. schreibers von Knutwil, sowie die Deposition des Gemeindeschreibers von Triengen). Steht aber fest, dass die Zession in einem Augenblicke stattgefunden hat, in welchem die Beteiligten den Konkurs als unmittelbar bevorstehend und unabwendbar voraussahen und dass das Rechtsgeschäft nur deshalb abgeschlossen worden ist, um die Frauengutsforderung der Beklagten zu retten, die im Konkurs nur für die Hälfte in vierter Klasse kolloziert worden wäre, während sie durch die Zession gänzlich getilgt wurde, - so kann ein schlagenderer Beweis dafür, dass Wyss und die Beklagte normalerweise