288 SchKG nicht, weil es ihrem Ehemanne behörde Triengen von dem Vormund Josef Staffelbach ?n ?er Begünstigungsabsicht gefehlt habe, eine solche erklärt wurde. Dass Wyss am 14. Dezember 1910 bevor- Ihr Jedenfalls nicht erkennbar gewesen sei. mundet war, bestreitet die Beklagte denn auch selber nicht; in ihrer Rechtsantwort gibt sie dies vielmehr in- B. - Durch Urteil vom 23. Oktober 1913 hat das direkt zu.