ge (das Datum ist aus den Akten nicht ersichtlich) 3500 Fr. nebst Zins zu 4 % % vom Tage der ZessI~n erhob Advokat Dr. Gut In Sursee Strafklage gegen an zu bezahlen. Die Kläger stützten diese Begehren m Wyss, seinen Vormund und die Vormundschaftsbehörde ·· af u erst er L Ime Art· 287 SchKG , indem sie geltend Triengen wegen betrügerischen Bankerottes. Den Tatbe- machten, dass die Abtretung innerhalb der letzten 6 stand des betrügerischen Bankerottes erblickte Dr. Gut Monate vor dem Konkurs stattgefunden habe, dass der in der Abtretung bezw.