, 1909 wurde diese Vormundschaft auf das Versprechel1 der Zlvi1kammerJi~ N° 36. 203 202 Entscheidungen Gült von 3500 Fr.' an die Beklagte in ei~em AUgendes Wyss hin, sich in Zukunft eines nüchternen Be- blicke, in welchem die ZahlungsUIifähigkeit des Josef tragens zu befleissigen, bedingt aufgehoben. Da Wyss Wyss allen Beteiligten bereits bekannt ~ar; I?11fch Entin der Folge sein Versprechen nicht hielt, wurde ihm scheid vom 5;