Dies ergibt sich aus einer die Art und Weise seiner Vermögensverwaltung der ganzen Reihe von Bestimmungen, durch welche das ZGB Gefahr der Verarmung ausgesetzt hatte. Am 18. Februar die Rückwirkung des neuen Rechtes ausgeschlossen hat, 1909 wurde diese Vormundschaft auf das Versprechel1 der Zlvi1kammerJi~ N° 36. 203 202 Entscheidungen Gült von 3500 Fr.' an die Beklagte in ei~em AUgendes Wyss hin, sich in Zukunft eines nüchternen Be- blicke, in welchem die ZahlungsUIifähigkeit des Josef tragens zu befleissigen, bedingt aufgehoben.