Wahl des Dr. Belmont in den Gläubigerausschuss im B. - Gegen den Entscheid der kantonalen Aufsichts- Konkurse der Firma Hans Miesch & Cie als ungültig behörde rekurriert Frau Kunz an das Bundesgericht, aufgehoben. indem sie den Antrag, das Betreibungsamt Hinwil zur Zustellung eines dem Betreibungsbegehren entsprechenden Zahlungsbefehls an ihren Ehemann zu verhalten, erneuert.