Denn wenn man nimmt danach sachlich keine andere Stellung ein, als diejenigen, welche sich der Stimmabgabe enthalten, bei derjenige, der sich überhaupt nicht zur Versammlung Berechnung des absoluten Mehrs nicht mitzählt, also einfindet oder sie vor der Abstimmung verlässt. Folge- gleich Abwesenden behandelt, so hat dies zur notwendigen richtig ist er auch bei der Ermittlung der Mehrheit im Konsequenz, dass sie auch bei Feststellung der Beschluss- Zweifel, d. h. sofern das Gesetz das Gegenteil nicht fähigkeit nicht berücksichtigt werden dürfen. Zur Gültigausdrücklich vorschreibt, gl e ich ein e m Ab w e-