An t rag, b z w. bei ein er W a h I für Rekurrenten als irrig zurückzuweisen, dass das absolute den betreffenden Kandidaten ausspricht. Mehr nach der Zahl der anwesenden und vertretenen 3. - Damit ist aber die Frage, ob der betreffende Gläubiger zu berechnen sei. Das Gesetz spricht nicht von Beschluss bezw. die Wahl gültig sei, noch nicht entschieder absoluten Mehrheit der anwesenden und vertretenen den.