Da er sich andererseits als Vertreter einiger zustande gekommen zu betrachten und aufzuheben. Sie Gläubiger ausgewiesen habe, bestehe daher auch nach müsse aber auch abgesehen d~von deshalb kassiert dieser Richtung kein Grund, seine Wahl zu beanstanden. werden, weil Belmont notorischermassen der Vertreter B. - Gegen diesen Entscheid rekurriert Glutz-Blotz- der Kridarin sei und als solcher dem GläubigeraUSSChuss heim an das Bundesgericht unter Erneuerung seines nicht angehören könne. In derVernehmlassung auf die Beschwerdebegehrens.