Even- Blotzheim in Solothum Beschwerde bei der kantonalen tuell wäre jedenfalls, wie das Konkursamt mit Recht Aufsichtsbehörde mit dem Antrage, die Wahl Belmonts ausführe, bei Berechnung des absoluten Mehrs nicht auf in den Gläubigerausschuss sei aufzuheben. Gemäss die Zahl der anwesenden und vertretenen Gläubiger, Art. 235 Abs. 4 SchKG, so wurde in der Beschwerde- sondern lediglich auf diejenige der abgegebenen Stimmen schrift ausgeführt, bedürften die Beschlüsse der Gläu- abzustellen. Dann sei es aber ohne Zweifel erreicht.