Kein chen aus folgenden Erwägungen ab : Artikel 235 Abs. 4 Mitglied des Gläubigerausschusses habe das absolute Mehr SchKG spreche nur von Beschlüssen und nicht von erreicht, er behalte sich das Beschwerderecht vor. )) Wahlen. Da eine ausdrückliche analoge Bestimmung für Am 28. November 1913 erhob er dann tatsächlich die letzteren fehle, müsse daher davon ausgegangen namens des von ihm vertretenen Gläubigers Glutz- werden, dass bei ihnen das relative Mehr genüge. Even- Blotzheim in Solothum