Strafverfahren. 1. Intscheid. vom 17. Ja.nua.r 1914 i. S. Glutz-Blotzheim. StsV. Staatsverfassllng. Art. 235 Abs. 4 SchKG gilt auch für \Vahlen. Berechnung des ÜRG. Bundesgesetz betr. das Ur'heberrecht an Werken der Lite- absoluten Mehrs : wer sich der Stimmgabe enthält. ist nicht ratur undfKunst, v. 23. April 1883. VVG, mitzuzählen.