Die genannte Gesetzes- :so besteht die Abtretung der Beklagten an den Kläger steIle wäre aber auch dann nicht als eine die öffentliche zu Recht. .... Ordnung und Sittlichkeit betreffende Bestimmung auf- Demnach hat das Bundesgericht zufassen, wenn mit der Vorinstanz angenommen werden erkannt: wollte, dass die Abtretung des Vorrechts und der Verzicht darauf nur zur Verhütung von übereilten Geschäften Die Hauptberufung wird gutgeheissen, die Anschlussverboten worden sei, durch welche sich die Ehefrau der berufung abgewiesen und in Aufhebung des Urteils des Vorteile ihrer privilegierten Stellung begeben könnte.