OG vorgesehenen Mitteilung des besser gestellt werden. Für diese Auslegung der Vor- Urteils eingelegt hat, ist - entgegen der Auffassung der schrift des Art. 211 Abs. 2 ZGB spricht, dass die Ehe- Beklagten - irrelevant. Wie das Bundesgericht schon frau zweifellos auf ihr Vorrecht zu Gunsten aller Gläufrüher erkannt hat, wird durch die Bestimmung des biger verzichten kann, sei es direkt durch Anmeldung 200 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 36. 201.