Ueberdies hat die Beklagte das Gesuch Abs. 2 ZGB berufen. Die Vorinstanz ist zu einem anum Bewilligung des Armenrechts für das Verfahren vor deren Resultate gelangt, weil sie diese Bestimmung als Bundesgericht gestellt. zum Schutze der Ehefrau und ihrer Kinder und daher als um der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit willen Das Bundesgericht zieht im Sinne des Art. 2 SchlT ZGB aufgestellt betrachtete. in Erwägung: Diese Auffassung hält jedoch nicht Stich.