unter Kostenfolge aller Instanzen für die Beklagte. 3. - Was den im zweiten Teil des Klagebegehrens b) die Beklagte mi t dem Antrag, es seien in geltend gemachten Anspruch auf Aushändigung des beim Abänderung des Dispositifs 3 des angefochtenen Urteils Gerichtspräsidenten von Muri liegenden Depositums anauch die sämtlichen erstinstanzlichen Kosten dem Kläger langt, so kann sich die Beklagte nicht auf Art. 211 aufzuerlegen. Ueberdies hat die Beklagte das Gesuch Abs. 2 ZGB berufen.