nalen Prozessrechtes der Ueberprüfung durch das Bundesgericht. C. - Gegen dieses Urteil haben beide Parteien _ der Kläger mitte1st Haupt-, die Beklagte mitte1st An- 2. - (Ausführungen darüber, dass nach dem vor dem . schlussberufung - den Weiterzug an das Bundesgericht ZGB in Kraft gewesenen aargauischen Recht die Eheergriffen: frau mit Ausbruch des Konkurses über ihren Ehemann .